Nach dem Unfall: Verkaufen statt reparieren?
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Neben dem Schock und der Schadensregulierung mit der Versicherung steht schnell eine wichtige Frage im Raum: Was passiert mit dem beschädigten Fahrzeug? Reparieren lassen, oder lieber verkaufen und den Erlös in ein neues Auto investieren?
Diese Entscheidung hängt von der Schadenshöhe, dem Fahrzeugwert und Ihrer persönlichen Situation ab. Eines ist aber klar: Ein Unfallwagen hat fast immer noch einen erheblichen Restwert. Selbst Fahrzeuge, die die Versicherung als wirtschaftlichen Totalschaden einstuft, bestehen zu großen Teilen aus intakten, wertvollen Komponenten.
Welche Unfallschäden kaufen wir an?
Leichte Unfallschäden (Bagatellschäden): Dellen, Kratzer, verbogene Stoßfänger, gesprungene Scheinwerfer. Diese Schäden mindern den Fahrzeugwert, machen das Auto aber weiterhin fahrbereit und verkehrssicher. Die Reparaturkosten liegen typischerweise unter 3.000 Euro.
Mittlere Unfallschäden: Verformte Karosserieteile, beschädigte Türen, defekte Sensorik, Airbag ausgelöst. Hier wird es teurer – die Reparaturkosten liegen oft zwischen 3.000 und 10.000 Euro. Das Fahrzeug ist in der Regel nicht mehr fahrbereit.
Schwere Unfallschäden: Rahmenverformung, Strukturschäden an der Fahrgastzelle, massive Frontschäden mit Motorverformung. Die Reparatur ist technisch zwar möglich, aber wirtschaftlich fast nie sinnvoll. Kosten: 10.000 Euro und mehr.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Versicherung stuft den Schaden als Totalschaden ein, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Aber Achtung: Der Restwert, den die Versicherung ansetzt, ist oft niedriger als das, was spezialisierte Ankäufer zahlen.
Hagelschaden und Naturereignisse: Hagelschäden verursachen unzählige Dellen und können die Windschutzscheibe beschädigen. Obwohl die Technik meist intakt ist, kann die Reparatur aufgrund der vielen betroffenen Flächen extrem teuer werden.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Was bedeutet das?
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Das bedeutet nicht, dass das Fahrzeug wertlos ist. Der Restwert eines Totalschadens wird durch die noch verwertbaren Teile bestimmt.
Die Versicherung ermittelt einen Restwert – oft über Online-Börsen für Unfallfahrzeuge. Dieser Restwert ist häufig konservativ geschätzt. Spezialisierte Ankäufer wie wir können oft einen höheren Preis bieten, weil wir die tatsächliche Nachfrage nach den Fahrzeugteilen kennen und eigene Verwertungswege haben.
Wichtig zu wissen: Ihre Rechte nach einem Unfall
Wenn Sie nicht der Verursacher sind, haben Sie verschiedene Optionen:
Fiktive Abrechnung: Sie können sich die Reparaturkosten laut Gutachten von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, ohne die Reparatur durchzuführen. Das Fahrzeug mit dem unrepariertem Schaden können Sie dann an uns verkaufen – Sie erhalten also die Versicherungsleistung plus unseren Ankaufpreis.
Totalschaden-Abrechnung: Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Wenn Sie das Fahrzeug behalten und an uns verkaufen, können Sie möglicherweise einen höheren Restwert erzielen als den, den die Versicherung angesetzt hat.
Wir empfehlen in jedem Fall, zunächst ein unabhängiges Gutachten erstellen zu lassen. Die Kosten dafür trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung.
Typische Reparaturkosten bei Unfallschäden
| Schadenbereich | Kosten (ca.) | Typische Ursache |
|---|---|---|
| Stoßfänger vorne + Kühler | 1.500 – 4.000 € | Auffahrunfall |
| Kotflügel + Tür | 2.000 – 5.000 € | Seitenaufprall |
| Frontschaden komplett | 5.000 – 15.000 € | Frontalzusammenstoß |
| Heckschaden mit Kofferraum | 3.000 – 8.000 € | Auffahrunfall von hinten |
| Rahmen-/Strukturschaden | 8.000 – 20.000+ € | Schwerer Aufprall |
| Airbag-Satz erneuern | 2.000 – 6.000 € | Airbag ausgelöst |
| Hagelschaden (komplett) | 3.000 – 12.000 € | Hagelkorn-Einschläge |
Warum das Unfallfahrzeug bei uns verkaufen?
Ein Unfallwagen privat zu verkaufen ist besonders heikel. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Unfallschaden offenzulegen. Viele Privatinteressenten schrecken aber allein beim Wort „Unfall" zurück – selbst wenn der Schaden klein war. Bei Plattformen wie mobile.de sinkt die Anfragerate für Unfallfahrzeuge drastisch.
Wir kaufen professionell und schnell. Kein langes Inserieren, keine Probefahrten, keine Diskussionen über die Schadenshöhe. Sie erhalten ein faires Angebot auf Basis des tatsächlichen Restwertes – und können sich auf Ihre neue Fahrzeugsuche konzentrieren.
Der Ablauf: So einfach geht's
Sie kontaktieren uns mit den grundlegenden Fahrzeugdaten und einer Beschreibung des Unfallschadens. Fotos sind hilfreich, aber nicht zwingend. Falls ein Gutachten vorliegt, können Sie es gerne mitsenden – das beschleunigt die Bewertung. Innerhalb von 30 Minuten erhalten Sie unser Angebot. Bei Annahme holen wir das Fahrzeug kostenlos ab und zahlen sofort aus. Die Abmeldung übernehmen wir.